Das ist bei den meisten Fällen dieser Art so, und es schließt sie nicht aus. Der Auslandsbezug ändert die Dauer der Schritte und die Zahl der Beteiligten, nicht die Möglichkeit, den Fall aufzubereiten.
Wir arbeiten mit Kolleginnen und Kollegen in Deutschland und, wenn der Fall es verlangt, im Ausland zusammen. Je nach Lage kommen unter anderem in Betracht:
- die Wege der internationalen Rechtshilfe
- Anträge auf vorläufige Sicherung von Vermögenswerten
- die Verfolgung der Übertragungen in öffentlichen Registern, bei digitalen Vermögenswerten
- die Strafanzeige, die Ermittlungswege über die Grenzen hinaus eröffnen kann
- gerichtliche Entscheidungen, die auch außerhalb des Inlands wirken
Ob einer dieser Wege gangbar ist, hängt vom Sachverhalt, von der Zuständigkeit und vom anwendbaren Recht ab.